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sein, und die Bemühungen um den zweiten Freispruch müssen daher den veränderten
Umständen angepaßt werden und im allgemeinen ebenso kräftig sein wie die vor dem ersten
Freispruch." "Aber dieser zweite Freispruch ist doch wieder nicht endgültig", sagte K. und
drehte abweisend den Kopf. "Natürlich nicht", sagte der Maler, "dem zweiten Freispruch
folgt die dritte Verhaftung, dem dritten Freispruch die vierte Verhaftung, und so fort. Das liegt
schon im Begriff des scheinbaren Freispruchs." K. schwieg. "Der scheinbare Freispruch
scheint Ihnen offenbar nicht vorteilhaft zu sein", sagte der Maler, "vielleicht entspricht Ihnen
die Verschleppung besser. Soll ich Ihnen das Wesen der Verschleppung erklären?" K. nickte.
Der Maler hatte sich breit in seinen Sessel zurückgelehnt, das Nachthemd war weit offen, er
hatte eine Hand daruntergeschoben, mit der er über die Brust und die Seiten strich. "Die
Verschleppung", sagte der Maler und sah einen Augenblick vor sich hin , als suche er eine
vollständig zutreffende Erklärung, "die Versch
im niedrigsten Prozeßstadium erhalten wird. Um dies zu erreichen, ist es nötig, daß der
Angeklagte und der Helfer, insbesondere aber der Helfer in ununterbrochener persönlicher
Fühlung mit dem Gericht bleibt. Ich wiederhole, es ist hierfür kein solcher Kraftaufwand nötig
wie bei der Erreichung eines scheinbaren Freispruchs, wohl aber ist eine viel größere
Aufmerksamkeit nötig. Man darf den Prozeß nicht aus den Augen verlieren, man muß zu dem
betreffenden Richter in regelmäßigen Zwischenräumen und außerdem bei besonderen
Gelegenheiten gehen und ihn auf jede Weise sich freundlich zu erhalten suchen; ist man mit
dem Richter nicht persönlich bekannt, so muß man durch bekannte Richter ihn beeinflussen
lassen, ohne daß man etwa deshalb die unmittelbaren Besprechungen auf geben dürfte.
Versäumt man in dieser Hinsicht nichts, so kann man mit genügender Bestimmtheit
annehmen, daß der Prozeß über sein erstes Stadium nicht hinauskommt. Der Prozeß hört
zwar nicht auf, aber der Angeklagte ist vor einer Verurteilung fast ebenso gesichert, wie wenn
er frei wäre. Gegenüber dem scheinbaren Freispruch hat die Verschleppung den Vorteil, daß
die Zukunft des Angeklagten weniger unbestimmt ist, er bleibt vor dem Sc hrecken der
plötzlichen Verhaftungen bewahrt und muß nicht fürchten, etwa gerade zu Zeiten, wo seine
sonstigen Umstände dafür am wenigsten günstig sind, die Anstrengungen und Aufregungen
auf sich nehmen zu müssen, welche mit der Erreichung des scheinbaren Freispruchs
verbunden sind. Allerdings hat auch die Verschleppung für den Angekla gten gewisse
Nachteile, die man nicht unterschätzen darf. Ich denke hierbei nicht daran, daß hier der
Angeklagte niemals frei ist, das ist er ja auch bei der scheinbaren Freisprechung im
eigentlichen Sinne nicht. Es ist ein anderer Nachteil. Der Prozeß kann nicht stillstehen, ohne
daß wenigstens scheinbare Gründe dafür vorliegen. Es muß deshalb im Prozeß nach außen
hin etwas geschehen. Es müssen also von Zeit zu Zeit verschiedene Anordnungen getroffen
werden, der Angeklagte muß verhört werden, Untersuchungen müssen stattfinden und so
weiter. Der Prozeß muß eben immerfort in dem kleinen Kreis, auf den er künstlich
eingeschränkt worden ist, gedreht werden. Das bringt natürlich gewisse Unannehmlichkeiten
für den Angeklagten mit sich, die Sie sich aber wiederum nicht zu schlimm vorstellen dürfen.
Es ist ja alles nur äußerlich, die Verhöre beispielsweise sind also nur ganz kurz, wenn man
einmal keine Zeit oder keine Lust hat, hinzugehen, darf man sich entschuldigen, man kann
sogar bei gewissen Richtern die Anordnungen für eine lange Zeit im vo raus gemeinsam
festsetzen, es handelt sich im Wesen nur darum, daß man, da man Angeklagter ist, von Zeit
zu Zeit bei seinem Richter sich meldet." Schon während der letzten Worte hatte K. den Rock
über den Arm gelegt und war aufgestanden. "Er steht schon auf!" rief es sofort draußen vor
der Tür. "Sie wollen schon fortgehen?" fragte der
gewiß die Luft, die Sie von hier vertreibt. Es ist mir sehr peinlich. Ich hätte Ihnen auch noch
manches zu sagen. Ich mußte mich ganz kurz fassen. Ich hoffe aber, ve rständlich gewesen
zu sein." "O ja", sagte K., dem von der Anstrengung, mit der er sich zum Zuhören
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