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Der Prozess

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Widerspruch." "Diese Widersprüche sind leicht aufzuklären", sagte der Maler. "Es ist hier von zwei verschiedenen Dingen die Rede, von dem, was im Gesetz steht, un d von dem, was ich persönlich erfahren habe, das dürfen Sie nicht verwechseln. Im Gesetz, ich habe es allerdings nicht gelesen, steht natürlich einerseits, daß der Unschuldige freigesprochen wird, andererseits steht dort aber nicht, daß die Richter beeinflußt werden können. Nun habe aber ich gerade das Gegenteil dessen erfahren. Ich weiß von keiner wirklichen Freisprechung, wohl aber von vielen Beeinflussungen. Es ist natürlich möglich, daß in allen mir bekannten Fällen keine Unschuld vorhanden war. Aber ist das nicht unwahrscheinl ich? In so vielen Fällen keine einzige Unschuld? Schon als Kind hörte ich dem Vater  genau zu, wenn er zu Hause von Prozessen erzählte, auch die Richter, die in sein Atelier kamen, erzählten vom Gericht, man spricht in unseren Kreisen überhaupt von nichts anderem; kaum bekam ich die Möglichkeit, selbst zu Gerichte zu gehen, nützte ich sie immer aus, unzählbare Prozesse habe ich in wichtigen Stadien angehört und, soweit sie sichtbar sind, verfolgt, und – ich muß es zugeben – nicht einen einzigen wirklichen Freispruch erlebt." "Keinen einzigen Freispruch also", sagte K., als rede er zu sich selbst und zu seinen Hoffnungen. "Das bestätigt aber die Meinung, die ich von dem Gericht schon habe. Es ist also auch von dieser  Seite zwecklos. Ein einziger Henker könnte das ganze Gericht ersetzen." "Sie dürfen nicht verallgemeinern", sagte der Maler unzufrieden, "ich habe ja nur von meinen Erfahrungen gesprochen." "Das genügt doch", sagte K., "oder haben Sie von Freisprüchen aus früherer Zeit gehört?" "Solche Freisprüche", antwortete der Maler, "soll es allerdings gegeben haben. Nur ist es sehr schwer, das festzustellen. Die abschließenden Entscheidungen des  Gerichts werden nicht veröffentlicht, sie sind nicht einmal den Richtern zugänglich, infolgedessen haben sich über alte Gerichtsfälle nur Legenden erhalten. Diese enthalten allerdings sogar in der Mehrzahl wirkliche Freisprechungen, man kann sie glauben, nachweisbar sind sie aber nicht. Trotzdem muß man sie nicht ganz vernachlässigen, eine gewisse Wahrheit enthalten sie wohl gewiß, auch sind sie sehr schön, ich selbst habe einige Bilder gem alt, die solche Legenden zum Inhalt haben." "Bloße Legenden ändern meine Meinung nich t", sagte K., "man kann sich wohl auch vor Gericht auf diese Legenden nicht berufen?" Der Maler lachte. "Nein, das kann man nicht", sagte er. "Dann ist es nutzlos, darüber zu reden", sagte K., er wollte vorläufig alle Meinungen des Malers hinnehmen, selbst wenn er sie für unwahrscheinlich hielt und sie anderen Berichten widersprachen. Er hatte jetzt nicht die Zeit, alles, was der Maler sagte, auf die Wahrheit hin zu überprüfen oder gar zu widerlegen, es war schon das Äußerste erreicht, wenn er den Maler dazu bewog, ihm in irgendeiner, sei es auch  in einer nicht entscheidenden Weise zu helfen. Darum sagte er: "Sehen wir also von der wirklichen Freisprechung ab, Sie erwähnten aber noch zwei andere Möglichkeiten." "Die scheinbare Freisprechung und die Verschleppung. Um die allein kann es sich handeln", sagte der Maler. "Wollen Sie aber nicht, ehe wir davon reden, den Rock ausziehen? Es i st Ihnen wohl heiß." "Ja", sagte K., der bisher auf nichts als auf die Erklärungen des Malers geachtet hatte, dem aber jetzt, da er an die Hitze erinnert worden war, starker Schweiß auf der Stirn ausbrach. "Es ist fast unerträglich." Der Maler nickte, als verstehe er K.s Unbehagen sehr gut. "Könnte man nicht das Fenster öffnen?" fragte K. "Nein", sagte der Maler. "Es ist bloß eine feste eingesetzte Glasscheibe, man kann es nicht öffnen." Jetzt erkannte K., daß er die ganze Zeit über darauf gehofft hatte, plötzlich werde der Maler oder er zum F enster gehen und es aufreißen. Er war darauf vorbereitet, selbst den Nebel mit offenem Mund einzuatmen. Das Gefühl, hier von der Luft vollständig abgesperrt zu sein, verursachte ihm Schwindel. Er schlug leicht mit der Hand auf das Federbett neben sich und sagte mit schwacher  Stimme: "Das ist ja unbequem und ungesund." "O nein", sagte der Maler zur Vertei digung seines Fensters, "dadurch, daß es nicht aufgemacht werden kann, wird, obwohl es nur eine einfache Scheibe ist, die Wärme hier besser festgehalten als durch ein Doppelfenster. Will ich aber lüften, was
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
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Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
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