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leicht, man dürfe ihnen nicht Unrecht tun und ihre Stellung nicht für leicht ansehen. Die
Rangordnung und Steigerung des Gerichtes sei unendlich und selbst für den Eingeweihten
nicht absehbar. Das Verfahren vor den Gerichtshöfen sei aber im allge meinen auch für die
unteren Beamten geheim, sie können daher die Angelegenheiten, die sie bearbeiten, in ihrem
ferneren Weitergang kaum jemals vollständig verf
ihrem Gesichtskreis, ohne daß sie oft wissen, woher sie kommt, und sie geht weiter, ohne
daß sie erfahren, wohin. Die Belehrung also, die man aus dem Studium der einzelnen
Prozeßstadien, der schließlichen Entscheidung und ihrer Gründe schöpfen kann, entgeht
diesen Beamten. Sie dürfen sich nur mit jenem Teil des Prozesses befassen, der vom Gesetz
für sie abgegrenzt ist, und wissen von dem Weiteren, also von den Erg ebnissen ihrer eigenen
Arbeit, meist weniger als die Verteidigung, die doch in der Regel fast bis zum Schluß des
Prozesses mit dem Angeklagten in Verbindung bleibt. Auch in dieser Richtung also können
sie von der Verteidigung manches Wertvolle erfahren. Wundere sich K. noch, wenn er alles
dieses im Auge behalte, über die Gereiztheit der Beamten, die sich manchmal den Parteien
gegenüber in jeder mache diese Erfahrung beleidigender Weise äußert. Alle Beamten
seien gereizt, selbst wenn sie ruhig scheinen. Natürlich haben die kl einen Advokaten
besonders viel darunter zu leiden. Man erzählt zum Beispiel folgende Geschichte, die sehr
den Anschein der Wahrheit hat. Ein alter Beamter, ein guter, stiller Herr, hatte eine schwierige
Gerichtssache, welche besonders durch die Eingaben des Advokaten verwick elt worden war,
einen Tag und eine Nacht ununterbrochen studiert diese Beamten sind tatsächlich fleißig,
wie niemand sonst. Gegen Morgen nun, nach vierundzwanzigstündiger, wahrscheinlich
nicht sehr ergiebiger Arbeit, ging er zur Eingangstür, stellte sich dort in Hinterhalt und warf
jeden Advokaten, der eintreten wollte, die Treppe hinunter. Die Advokaten sammelten sich
unten auf dem Treppenabsatz und berieten, was sie tun sollten; einerseits haben sie keinen
eigentlichen Anspruch darauf, eingelassen zu werden, können daher rec htlich gegen den
Beamten kaum etwas unternehmen und müssen sich, wie schon erwähnt, auch hüten, die
Beamtenschaft gegen sich aufzubringen. Andererseits aber ist jeder nicht bei Gericht
verbrachte Tag für sie verloren, und es lag ihnen also viel daran einzudringen. Schließlich
einigten sie sich darauf, daß sie den alten Herrn ermüden wollten. Immer wieder wurde ein
Advokat ausgeschickt, der die Treppe hinauflief und sich dann unter mö glichstem, allerdings
passivem Widerstand hinunterwerfen ließ, wo er dann von den Kollegen aufgefangen wurde.
Das dauerte etwa eine Stunde, dann wurde der alte Herr, er war ja auch von der Nachtarbeit
schon erschöpft, wirklich müde und ging in seine Kanzlei zurück. Die unten wollten es erst gar
nicht glauben und schickten zuerst einen aus, der hinter der Tür nachsehen sollte, ob dort
wirklich leer war. Dann erst zogen sie ein und wagten wahrscheinlich nicht einmal zu murren.
Denn den Advokaten und selbst der Kleinste kann doch die Verhält nisse wenigstens zum
Teil übersehen liegt es vollständig ferne, bei Gericht irgendwelche Verbesserungen
einführen oder durchsetzen zu wollen, während und dies ist sehr bezeichnend fast jeder
Angeklagte, selbst ganz einfältige Leute, gleich beim allerersten Eintritt in den Prozeß an
Verbesserungsvorschläge zu denken anfangen und damit oft Zeit und Kraft verschwenden,
die anders viel besser verwendet werden könnten. Das einzig Richtige sei es, sich mit den
vorhandenen Verhältnissen abzufinden. Selbst
verbessern es ist aber ein unsinniger Aberglaube , hätte man bestenfalls für künftige Fälle
etwas erreicht, sich selbst aber unermeßlich dadurch geschadet, daß man die besondere
Aufmerksamkeit der immer rachsüchtigen Beamtenschaft erregt hat. Nur keine
Aufmerksamkeit erregen! Sich ruhig verhalten, selbst wenn es einem noch so sehr gegen den
Sinn geht! Einzusehen versuchen, daß dieser große Gerichtsorganism us gewissermaßen
ewig in der Schwebe bleibt und daß man zwar, wenn man auf seinem Platz selbständig etwas
ändert, den Boden unter den Füßen sich wegnimmt und selbst abst ürzen kann, während der
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