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der Advokat allerdings nur gerüchtweise erfahren hat, kaum gelesen. Das alles sei
bedauerlich, aber nicht ganz ohne Berechtigung. K. möge doch nicht außer acht lassen, daß
das Verfahren nicht öffentlich sei, es kann, wenn das Gericht es für nötig hält, öffentlich
werden, das Gesetz aber schreibt Öffentlichkeit nicht vor. Infolgedessen sind auch die
Schriften des Gerichts, vor allem die Anklageschrift, dem Angeklagten und seiner
Verteidigung unzugänglich, man weiß daher im allgemeinen nicht oder wenigstens nicht
genau, wogegen sich die erste Eingabe zu richten hat, sie kann daher eig entlich nur
zufälligerweise etwas enthalten, was für die Sache von Bedeutung ist. Wirklich zutreffende
und beweisführende Eingaben kann man erst später ausarbeiten, wenn im Laufe der
Einvernahmen des Angeklagten die einzelnen Anklagepunkte und ihre Begründung deutlicher
hervortreten oder erraten werden können. Unter diesen Verhältnissen ist natürlich die
Verteidigung in einer sehr ungünstigen und schwierigen Lage. Aber auc h das ist beabsichtigt.
Die Verteidigung ist nämlich durch das Gesetz nicht eigentlich gestat tet, sondern nur
geduldet, und selbst darüber, ob aus der betreffenden Gesetzesstelle wenigstens Duldung
herausgelesen werden soll, besteht Streit. Es gibt daher strenggenommen gar keine vom
Gericht anerkannten Advokaten, alle, die vor diesem Gericht als Advokaten auftreten, sind im
Grunde nur Winkeladvokaten. Das wirkt natürlich auf den ganzen Stand sehr entwürdigend
ein, und wenn K. nächstens einmal in die Gerichtskanzleien gehen werde, könne er sich ja,
um auch das einmal gesehen zu haben, das Advokatenzimmer ansehen. Er wer de vor der
Gesellschaft, die dort beisammen sei, vermutlich erschrecken. Schon die ihnen zugewiesene
enge, niedrige Kammer zeige die Verachtung, die das Gericht für diese Leute hat. Licht
bekommt die Kammer nur durch eine kleine Luke, die so hochgelegen ist, d aß man, wenn
man hinausschauen will, wo einem übrigens der Rauch eines knapp davor gelegenen Kamins
in die Nase fährt und das Gesicht schwärzt, erst einen Kollegen suchen muß, der einen auf
den Rücken nimmt. Im Fußboden dieser Kammer um nur noch ein B eispiel für diese
Zustände anzuführen ist nun schon seit mehr als einem Jahr ein Loch, nicht so groß, daß
ein Mensch durchfallen könnte, aber groß genug, daß man mit einem Bein ganz einsinkt. Das
Advokatenzimmer liegt auf dem zweiten Dachboden; sinkt also einer ein, so hängt das Bein in
den ersten Dachboden hinunter, und zwar gerade in den Gang, wo die Parteien warten. Es ist
nicht zuviel gesagt, wenn man in Advokatenkreisen solche Verhältnisse schändlich nennt.
Beschwerden an die Verwaltung haben nicht den geringsten Erfolg, wohl ab er ist es den
Advokaten auf das strengste verboten, irgend etwas in dem Zimmer auf eigene Kosten
ändern zu lassen. Aber auch diese Behandlung der Advokaten hat ihre Begründung. Man will
die Verteidigung möglichst ausschalten, alles soll auf den Angeklagten selbst gestellt sein.
Kein schlechter Standpunkt im Grunde, nichts wäre aber verfehlter, als daraus zu folgern,
daß bei diesem Gericht die Advokaten für den Angeklagten unnötig sind. Im Gegenteil, bei
keinem anderen Gericht sind sie so notwendig wie bei diesem. Das Verfahren ist nämlich im
allgemeinen nicht nur vor der Öffentlichkeit geheim, sondern auch vor dem Angeklagten.
Natürlich nur soweit dies möglich ist, es ist aber in sehr weitem Ausmaß möglich. Auch der
Angeklagte hat nämlich keinen Einblick in die Gerichtsschriften, und aus den Verhören auf die
ihnen zugrunde liegenden Schriften zu schließen, ist sehr schwierig, insbesondere aber für
den Angeklagten, der doch befangen ist und alle möglichen Sorgen hat, die ihn zerstreuen.
Hier greift nun die Verteidigung ein. Bei den Verhören dürfen im allgemeinen Verteidiger nicht
anwesend sein, sie müssen daher nach den Verhören, und zwar mög lichst noch an der Tür
des Untersuchungszimmers, den Angeklagten über das Verhör ausforsc hen und diesen oft
schon sehr verwischten Berichten das für die Verteidigung Taugliche entnehmen. Aber das
Wichtigste ist dies nicht, denn viel kann man auf diese Weise nicht erfahren, wenn natürlich
auch hier wie überall ein tüchtiger Mann mehr erfährt als andere. Das Wichtigste bleiben
trotzdem die persönlichen Beziehungen des Advokaten, in ihnen liegt der Hauptwert der
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