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SIEBENTES KAPITEL
Advokat, Fabrikant, Maler
An einem Wintervormittag draußen fiel Schnee im trüben Licht saß K., trotz der frühen
Stunde schon äußerst müde, in seinem Büro. Um sich wenigstens vor den unteren Beamten
zu schützen, hatte er dem Diener den Auftrag gegeben, niemanden von ihnen einzulassen,
da er mit einer größeren Arbeit beschäftigt sei. Aber statt zu arbeiten, drehte er sich in seinem
Sessel, verschob langsam einige Gegenstände
wissen, den ganzen Arm ausgestreckt auf der Tischplatte liegen und blieb mit gesenktem
Kopf unbeweglich sitzen.
Der Gedanke an den Prozeß verließ ihn nicht mehr. Öfters schon hatte er überlegt, ob es
nicht gut wäre, eine Verteidigungsschrift auszuarbeiten und bei Gericht einzureichen. Er
wollte darin eine kurze Lebensbeschreibung vorlegen und bei jedem irgendwie wichtigeren
Ereignis erklären, aus welchen Gründen er so gehandelt hatte, ob d iese Handlungsweise
nach seinem gegenwärtigen Urteil zu verwerfen oder zu billigen war und welche Gründe er für
dieses oder jenes anführen konnte. Die Vorteile einer solchen Verteidigungsschrift gegenüber
der bloßen Verteidigung durch den übrigens auch sonst nicht einwandfreien Advokaten waren
zweifellos. K. wußte ja gar nicht, was der Advokat unternahm; viel war es jedenfalls nicht,
schon einen Monat lang hatte er ihn nicht mehr zu sich berufen, und auch bei keiner der
früheren Besprechungen hatte K. den Eindruck gehabt, daß dieser Mann viel für ihn erreichen
könne. Vor allem hatte er ihn fast gar nicht ausgefragt. Und hier war doch so viel zu fragen.
Fragen war die Hauptsache. K. hatte das Gefühl, als ob er selbst alle hier nötigen Fragen
stellen könnte. Der Advokat dagegen, statt zu fragen, erzählte selbst oder saß ihm stumm
gegenüber, beugte sich, wahrscheinlich wegen sei
den Schreibtisch vor, zog an einem Bartstrahn innerhalb seines Bartes und blickte auf den
Teppich nieder, vielleicht gerade auf die Stelle, wo K. mit Leni gelegen war. Hier und da gab
er K. einige leere Ermahnungen, wie man sie Kindern gibt. Ebenso nutzlose wie langweilige
Reden, die K. in der Schlußabrechnung mit keinem Heller zu bezahlen gedachte. Nachdem
der Advokat ihn genügend gedemütigt zu haben glaubte, fing er gewö hnlich an, ihn wieder ein
wenig aufzumuntern. Er habe schon, erzählte er dann, viele ähnliche Prozesse ganz oder
teilweise gewonnen. Prozesse, die, wenn auch in Wirklichkeit vielleicht nicht so schwierig wie
dieser, äußerlich noch hoffnungsloser waren. Ein Verzeichnis dieser Prozesse habe er hier in
der Schublade hierbei klopfte er an irgendeine Lade des Tisches , die Schriften könne er
leider nicht zeigen, da es sich um Amtsgeheimnisse handle. Trotzdem komme jetzt natürlich
die große Erfahrung, die er durch alle diese Prozesse erworben habe, K. zugute. Er habe
natürlich sofort zu arbeiten begonnen, und die erste Eingabe sei schon fast fertiggestellt. Sie
sei sehr wichtig, weil der erste Eindruck, den die Verteidigung mache, oft die ganze Richtung
des Verfahrens bestimme. Leider, darauf müsse er K. allerdings aufmerksam machen,
geschehe es manchmal, daß die ersten Eingaben bei Gericht gar nicht g elesen würden. Man
lege sie einfach zu den Akten und weise darauf hin, daß vorläufig die Einvernahme und
Beobachtung des Angeklagten wichtiger sei als alles Geschriebene. Man fügt, wenn der
Petent dringlich wird, hinzu, daß man vor der Entscheidung, sobald alles Material gesammelt
ist, im Zusammenhang natürlich, alle Akten, also auch diese erste Eingabe, überprüfen wird.
Leider sei aber auch dies meistens nicht richtig, die erste Eingabe werde gewöhnlich verlegt
oder gehe gänzlich verloren, und selbst wenn sie bi
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