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Meinung, nach welcher gerade der Türhüter der Getäuschte ist." "Das ist eine weitgehende
Meinung", sagte K. "Wie wird sie begründet?" "Die Begründung", antwortete der Geistliche,
"geht von der Einfalt des Türhüters aus. Man sagt, daß er das Innere des Gesetzes nicht
kennt, sondern nur den Weg, den er vor dem Eingang immer wieder abgehen muß. Die
Vorstellungen, die er von dem Innern hat, werden für kindlich gehalten, und man nimmt an,
daß er das, wovor er dem Manne Furcht machen will, selbst fürchtet. Ja, er fürchtet es mehr
als der Mann, denn dieser will ja nichts anderes als eintreten, selbst als er von den
schrecklichen Türhütern des Innern gehört hat,
wenigstens erfährt man nichts darüber. Andere sagen zwar, daß er bereits im Innern
gewesen sein muß, denn er ist doch einmal in den Dienst des Gesetzes aufgenommen
worden, und das könne nur im Innern geschehen sein. Darauf ist zu antworten, daß er wohl
auch durch einen Ruf aus dem Innern zum Türhüter bestellt worden sein könnte und daß er
zumindest tief im Innern nicht gewesen sein dürfte, da er doch schon den Anblick des dritten
Türhüters nicht mehr ertragen kann. Außerdem aber wird auch nicht berichtet, daß er
während der vielen Jahre außer der Bemerkung über die Türhüter irgend etwas von dem
Innern erzählt hätte. Es könnte ihm verboten sein, aber auch vom Verbot hat er nichts erzählt.
Aus alledem schließt man, daß er über das Aussehen und die Bedeutung des Innern nichts
weiß und sich darüber in Täuschung befindet. Aber auch über den Mann vom Lande soll er
sich in Täuschung befinden, denn er ist diesem Mann untergeordnet und weiß es nicht. Daß
er den Mann als einen Untergeordneten behandelt, erkennt man aus vielem, das dir noch
erinnerlich sein dürfte. Daß er ihm aber tatsächlich untergeordnet ist, soll nach dieser
Meinung ebenso deutlich hervorgehen. Vor allem ist der Freie dem Gebunde nen
übergeordnet. Nun ist der Mann tatsächlich frei, er kann hingehen, wohin er will, nur der
Eingang in das Gesetz ist ihm verboten, und überdies nur von einem ei nzelnen, vom
Türhüter. Wenn er sich auf den Schemel seitwärts vom Tor niedersetzt und dort sein Leben
lang bleibt, so geschieht dies freiwillig, die Geschichte erzählt von keinem Zwang. Der
Türhüter dagegen ist durch sein Amt an seinen Posten gebunden, er darf sich nicht auswärts
entfernen, allem Anschein nach aber auch nicht in das Innere gehen, selbst wenn er es
wollte. Außerdem ist er zwar im Dienst des Gesetzes, dient aber nur für diesen Eingang, also
auch nur für diesen Mann, für den dieser Eingang allein bestimmt i st. Auch aus diesem
Grunde ist er ihm untergeordnet. Es ist anzunehmen, daß er durch viele Jahre, durch ein
ganzes Mannesalter gewissermaßen nur leeren Dienst geleistet hat, den n es wird gesagt,
daß ein Mann kommt, also jemand im Mannesalter, daß also der Türhüter lange warten
mußte, ehe sich sein Zweck erfüllte, und zwar so lange warten mußte, als es dem Mann
beliebte, der doch freiwillig kam. Aber auch das Ende des Dienstes wird durch das
Lebensende des Mannes bestimmt, bis zum Ende also bleibt er ihm untergeo rdnet. Und
immer wieder wird betont, daß von alledem der Türhüter nichts zu wissen scheint. Daran wird
aber nichts Auffälliges gesehen, denn nach dieser Meinung befindet sich der Türhüter noch in
einer viel schwereren Täuschung, sie betrifft seinen Dienst. Zuletzt spricht er nämlich vom
Eingang und sagt: Ich gehe jetzt und schließe ihn, aber am An fang heißt es, daß das Tor
zum Gesetz offensteht wie immer, steht es aber immer offen, immer, das heißt unabhängig
von der Lebensdauer des Mannes, für den es bestimmt ist, dann wird es auch der Türhüter
nicht schließen können. Darüber gehen die Meinungen auseinander, ob der Türhüter mit der
Ankündigung, daß er das Tor schließen wird, nur eine Antwort geben oder seine Dienstpflicht
betonen oder den Mann noch im letzten Augenblick in Reue und Trauer setzen will. Darin
aber sind viele einig, daß er das Tor nicht wird schließen könn en. Sie glauben sogar, daß er,
wenigstens am Ende, auch in seinem Wissen dem Manne untergeordnet ist, denn dieser
sieht den Glanz, der aus dem Eingang des Gesetzes bricht, während der Türhüter als solcher
wohl mit dem Rücken zum Eingang steht und auch durch keine Äuße rung zeigt, daß er eine
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